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Ehrenamts-Card
Ehrenamtliches Engagement verdient Anerkennung!
Deshalb hat die Hessische Landesregierung, gemeinsam mit den Landkreisen und Städten die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.
In der Gemeinde Flieden haben Sie mit der Ehrenamts-Card kostenfreien Eintritt in das Freibad Landrücken.
Die Ehrenamts-Card können Sie beantragen bei:
Landkreis Fulda, Jugend und Sport, Wörthstr. 15, 36037 Fulda
Tel.: 0661/6006-427
Mail:
Einschulungen
Fliedetalschule Flieden, Telefon: 06655/2643
Energiegenossenschaft
Informationen über die im März 2012 gegründete
Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Energie eg Königreich Flieden finden Sie
auf der Homepage www.flieden.raiffeisen-energie-eg.de
Energiespartipps
Die "Hessische Energiespar-Aktion" des Hess. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bietet vielfältige Energiespar-Informationen für Hauseigentümer, Mieter und Energieberater.
Im Internet-Informationsangebot "Besonders sparsamme Haushaltsgeräte" finden Sie interessante und aktuelle Informationen zur Stormeinsparung. In einer interaktiven Datenbank sind ca. 3.500 aktuelle in Deutschland lieferbare Gerätemodelle gelistet.
Evangelische Kirche
Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband
Postanschrift: Gemeinde Neuhof, Lindenplatz 4, 36119 Neuhof
Ansprechpartner:
Herr Schmidt
Tel.: 06655/970-442
Mail:
Finanzamt Fulda
Gerbergasse 19, 36037Fulda
Tel.: 0661/96100
Fliedener Tisch
Der Fliedener Tisch ist eine Initiative der Katholischen und Evangelischen Kirchengemeinde in Flieden
Geschäftsstelle:
Katholische Kirchengemeinde St. Goar Flieden
Hauptstr. 25
36103 Flieden
Tel.: 06655/1510
Weitere Informationen hier.
Fliedetalschule Flieden
Försterei
- Revierförsterei Magdlos
Lukas Müller
Tel.: 0661/9782-24
Mobil: 0170/1436018
Mail:
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt finden Sie am
Amtsgericht Fulda, Königstr. 38,
36037 Fulda,
Tel.: 0661/924-2300
näherer Informationen finden Sie hier.
Gülle
Gülledüngung! Muss das sein?
Güllegeruch ist unangenehm – aber auch natürlich!
Jeder Landwirt hat Regeln einzuhalten, die per Gesetz (der sogenannten Düngeverordnung) formuliert sind.
Im Folgenden einige wichtige Punkte:
- Über eine Bodenuntersuchung lässt der Landwirt die Nährstoffversorgung seiner Böden ermitteln. Diese Untersuchung ist Grundlage für die Düngung einer Fläche. Jede Pflanze hat einen ganz bestimmten Bedarf an Nährstoffen. Anhand des Bodenuntersuchungsergebnisses wird deutlich, welche Nährstoffe im Boden ausreichend zur Verfügung stehen und welche ergänzt, d.h. gedüngt werden müssen.
- Auf nicht bestelltem Ackerland muss der Landwirt ausgebrachte Gülle und Jauche innerhalb eines Tages in den Boden einarbeiten. Dadurch werden Gerüche und Nährstoffverluste reduziert. Auf ausgesäten Feldern und auch bei Wiesen und Weiden ist dies allerdings nicht möglich.
- In der Zeit vom 1. November (Ackerland) bzw. 15. November (Grünland) bis zum 31. Januar besteht generelles Ausbringungsverbot. Der Grund dafür ist, dass die Pflanzen im Winter keinen Bedarf an Nährstoffen haben und die Wirtschaftsdünger auf gefrorenem Boden durch Schmelzwasser abgetragen werden können. Der Landwirt hat also in diesem Zeitraum für genügend Lagerkapazität zu sorgen.
Um eine Überdüngung einzelner Flächen zu vermeiden, verteilt der Landwirt die organischen Dünger gleichmäßig auf allen seinen Feldern und Wiesen. Der Eindruck, dass große Schlepper mit Güllefässern oder Miststreuern die Flächen maßlos überdüngen, ist meist unberechtigt.
Falls Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie die Informationsangebote im Internet unter http://www.llh-hessen.de oder schreiben Sie per E-Mail an:
Hilfsorganisationen
Kontaktadressen von Hilfsorganisationen finden Sie hier.
Hornissen-Problematik
Siehe unter "Wespen"
Katasteramt
Siehe "Amt für Bodenmanagement"
Katastrophenschutz
Landkreis Fulda
- Gesundheit -
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-6 05
Fax: (06 61) 60 06-6 08
Katholische Kirche