Winterdienstregelung
Bevor der erste Schnee fällt, möchten wir Sie über die bestehende Winterdienstregelung informieren.
Wer ist bei Straßen mit einseitigem Gehweg zur Schneeräumung verpflichtet?
In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer
der am Gehweg liegenden Grundstücke mit der Räumpflicht dran, in 2025 der Eigentümer oder Besitzer des Grundstückes gegenüber der Gehwegseite.
Weitere Erläuterungen, in welcher Art und Weise und zu welchen Zeiten der Winterdienst auszuführen ist, finden Sie in unserem Downloadbereich.
Bild zur Meldung: Winterdienstregelung