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Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Flieden, den 04.12.2023

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt. Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente auch für Kinder EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten (Personalausweis/Reisepass) mit einem Chip, welcher im ausgestelltem Kinderreisepass nicht vorhanden ist.     

 

Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. 

 

Ab dem 1. Januar 2024 können für Kinder ab der Geburt nur noch die üblichen Personalausweise und Reisepässe mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt werden. 

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Ausweisdokumente unter Umständen nicht bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden können beziehungsweise vor Ablauf der Gültigkeit neu ausgestellt werden müssen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ausweisinhaber anhand des Lichtbildes im Ausweisdokument nicht mehr zu identifizieren ist, was bei Säuglingen und Kleinkindern, die ihr Aussehen entwicklungsbedingt rasch verändern können, vorkommen kann. In solchen Fällen besteht bei Grenzübertritten, insbesondere außerhalb der Europäischen Union, die Gefahr, dass es zu Zurückweisungen kommt.

 

 

Für die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses benötigen Sie:

 

  • Persönliches Erscheinen ist notwendig

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild 

  • Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie beim erstmaligen Beantragen eines Ausweisdokumentes in unserer Gemeinde

  • Einverständniserklärung unterschrieben von beiden gesetzlichen Vertretern beim Personalausweis bis 16 Jahren, beim Reisepass bis 18 Jahren (das Formular finden Sie hier)

 

Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst. Daher müssen die Kinder ab dem 6. Lebensjahr bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes dabei sein. 

Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind nach wie vor das neu zu beantragende Dokument selbst unterschreiben. 

 

 

Der Personalausweis kostet 22,80 Euro und der Reisepass 37,50 Euro. Beide Dokumente sind ab der Antragstellung sechs Jahre gültig. 

 

Personalausweise sowie Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und es ist derzeit mit einer Produktionszeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen. 

 

Das Bürgerbüro steht Ihnen gerne für eine umfassende Auskunft unter den Tel.-Nr. 06655/796-121,- 122- und 123 zur Verfügung. 

 

 

 

Bild zur Meldung: Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024