Sterbefall
Allgemeine Informationen
Wer ist zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles?
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Alle Sterbefälle, die sich in Flieden (und den Ortsteilen) ereignen, werden also im Standesamt Flieden beurkundet. Die Mitarbeiterinnen des Standesamtes sind unter Telefon 06655 / 796-126 erreichbar.
Ist eine Frist zu beachten?
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dies ein Sonnabend / Sonntag / gesetzlicher Feiertag, so muss die Anzeige an dem nächsten folgenden Werktag erstattet werden.
Wer zeigt den Sterbefall an?
In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland.
Bei Sterbefällen in öffentlichen Kranken- oder ähnlichen Anstalten ist der Leiter der Anstalt zur Anzeige verpflichtet.
Ist der Sterbefall nicht in einer solchen Anstalt eingetreten, so obliegt die Anzeigepflicht entweder
- dem Familienoberhaupt
- demjenigen, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jeder anderen Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Ist dem Arzt, der die Todesbescheinigung auszustellen hat nicht bekannt, ob ein sogenannter "natürlicher Tod", Unfall oder ähnliches vorliegt, so ist die zuständige Polizeibehörde zur schriftlichen Anzeige des Sterbefalles verpflichtet.
Welche Unterlagen werden für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt?
Das Standesamt benötigt zur Erstellung der Sterbefallsanzeige und zur Beurkundung des Sterbefalles in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen im Original:
- Todesbescheinigung des Arztes (Leichenschauschein)
- Personalausweis / Pass des/der Verstorbenen und
- wenn
die/der Verstorbene nicht verheiratet war: eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
die/der Verstorbene verheiratet war: eine Eheurkunde
die/der Verstorbene eine Lebenspartnerschaft begründet hatte: eine Lebenspartnerschaftsurkunde, gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine namensrechtliche Erklärung nach § 3 Abs. 1 bis 3 LPartG.
die/der Verstorbene geschieden war: eine Eheurkunde
und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Scheidung in der Eheurkunde nicht eingetragen ist.
die/der Verstorbene verwitwet war: eine Eheurkunde, eine Sterbeurkunde des Ehegatten, falls dessen Sterbefall in der Eheurkunde nicht eingetragen ist.
die/der Verstorbene eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, die aufgelöst wurde: eine Lebenspartnerschaftsurkunde, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk, falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist, Sterbeurkunde des Lebenspartners, gegebenenfalls eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung nach § 3 Abs. 1bis 3 LPartG
Ansprechpartner
StandesamtHauptstr. 36
36103 Flieden
Heidrun Wieber
(06655) 796-126
(06655) 796-351