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Kinderreisepass (Kinderausweis)


Allgemeine Informationen

Seit dem 1.1.2024 gibt es nicht mehr den sog. „Kinderreisepass“. Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente auch für Kinder EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten (Personalausweis/Reisepass) mit einem Chip, welcher im ausgestelltem Kinderreisepass nicht vorhanden ist.     

 

Ab dem 1. Januar 2024 können für Kinder ab der Geburt nur noch die üblichen Personalausweise und Reisepässe mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren ausgestellt werden. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Ausweisdokumente unter Umständen nicht bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden können beziehungsweise vor Ablauf der Gültigkeit neu ausgestellt werden müssen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Ausweisinhaber anhand des Lichtbildes im Ausweisdokument nicht mehr zu identifizieren ist, was bei Säuglingen und Kleinkindern, die ihr Aussehen entwicklungsbedingt rasch verändern können, vorkommen kann. In solchen Fällen besteht bei Grenzübertritten, insbesondere außerhalb der Europäischen Union, die Gefahr, dass es zu Zurückweisungen kommt.

 

Für die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses benötigen Sie:

 

  • Persönliches Erscheinen ist notwendig

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild 

  • Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie beim erstmaligen Beantragen eines Ausweisdokumentes in unserer Gemeinde

  • Einverständniserklärung unterschrieben von beiden gesetzlichen Vertretern beim Personalausweis bis 16 Jahren, beim Reisepass bis 18 Jahren (Formular zum downloaden finden Sie hier).

 

Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst. Daher müssen die Kinder ab dem 6. Lebensjahr bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes dabei sein. 

Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind nach wie vor das neu zu beantragende Dokument selbst unterschreiben. 

 

Der Personalausweis kostet 22,80 Euro und der Reisepasse 37,50 Euro. Beide Dokumente sind ab der Antragstellung sechs Jahre gültig. 

 

 

 

 

 

 


 

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 36
36103 Flieden

Regina Sievers
Telefon (06655) 796-122
Telefax (06655) 796-351

Tina Gehlert
Telefon (06655) 796-210, -123
Telefax (06655) 796-351

Andrea Mannel
Telefon (06655) 796-121
Telefax (06655) 796-351


Formulare

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