Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung
Allgemeine Informationen
Wer in der Gemeinde Flieden den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beginnt, muss dies der Gemeinde Flieden, Bürgerbüro, anzeigen (§ 14 Gewerbeordnung).
Das gleiche gilt, wenn
der Betrieb verlegt wird,
die Tätigkeit erweitert oder gewechselt wird oder
der Betrieb aufgegeben wird.
Gewerbeanmeldung auch online möglich
Der sogenannte „Einheitliche Ansprechpartner Hessen" (EAH) bietet die Möglichkeit der Online-Anmeldung über das Themenportal http://www.eah.hessen.de/
Der „Einheitliche Ansprechpartner Hessen" (EAH) ist die zentrale Servicestelle für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler, die sich in Hessen niederlassen oder ihr Geschäft verändern wollen.
Zur Antragstellung bietet Ihnen der EAH ein elektronisches Verfahren an. Er unterstützt Sie beim Ausfüllen der Formulare. Alle zuständigen Stellen (z. B. die Gemeinde) werden elektronisch beteiligt. Deren Antwort erhalten Sie elektronisch vom EAH.
Natürlich können Sie auch gerne weiterhin Ihr Gewerbe im Bürgerbüro anmelden oder die ausgefüllte Gewerbean-, ab- oder ummeldung abgeben.
Notwendige Unterlagen
Allgemein ist für die Gewerbeanzeige die Vorlage des Personalausweises oder Passes erforderlich. Bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen erfordern bestimmte Tätigkeiten eine
Berechtigung (z.B. handwerkliche Tätigkeiten),
Genehmigung (z.B. Betrieb von Spielautomaten, Bewachungsgewerbe, Makler und Bauträger) oder
Konzession (z.B. Schankwirtschaft oder Speisewirtschaft), die bei Anmeldung oder Hinzumeldung nachzuweisen ist.
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Gebühren
Entgegennahme einer Gewerbeanzeige: 28,00 Euro
Ausstellen einer Empfangsbescheinigung: 8,00 Euro
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 36
36103 Flieden
Tina Gehlert
(06655) 796-210, -123
(06655) 796-351
Regina Sievers
(06655) 796-122
(06655) 796-351
Andrea Mannel
(06655) 796-121
(06655) 796-351