Ausschankgenehmigung
Allgemeine Informationen
Eine Veranstaltung ist anzuzeigen, wenn Getränke (auch beim Ausschank nur antialkoholischer Getränke) und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.
Die Anzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung im Bürgerbüro zu erstatten. Dabei sind anzugeben:
Name und Adresse des Veranstalters,
Ort und Zeitraum der Veranstaltung,
die Speisen und Getränke, die verabreicht werden sollen
die voraussichtliche Zahl der Besucher.
Das entsprechende Anzeigeformular ist im Bürgerbüro der Gemeinde Flieden erhältlich oder können Sie hier downloaden.
Diese Frist von 4 Wochen ist zwingend einzuhalten. Die Anzeigen werden an den Fachbereich Bauen und Fachdienst Lebensmittelüberwachung sowie den Gewerbeprüfdienst unseres Landkreises übermittelt.
Werden die Anzeigen unterlassen oder nicht rechtzeitig erstattet liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 12 HGastG vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Ansprechpartner
BürgerbüroHauptstr. 36
36103 Flieden
Regina Sievers
(06655) 796-122
(06655) 796-351
Tina Gehlert
(06655) 796-210, -123
(06655) 796-351
Andrea Mannel
(06655) 796-121
(06655) 796-351