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Ausschankgenehmigung


Allgemeine Informationen

Eine Veranstaltung ist anzuzeigen, wenn Getränke (auch beim Ausschank nur antialkoholischer Getränke) und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.

 

Die Anzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung im Bürgerbüro zu erstatten. Dabei sind anzugeben:

  • Name und Adresse des Veranstalters,

  • Ort und Zeitraum der Veranstaltung,

  • die Speisen und Getränke, die verabreicht werden sollen

  • die voraussichtliche Zahl der Besucher.

 

Das entsprechende Anzeigeformular ist im Bürgerbüro der Gemeinde Flieden erhältlich oder können Sie hier downloaden.

 

Diese Frist von 4 Wochen ist zwingend einzuhalten. Die Anzeigen werden an den Fachbereich Bauen und Fachdienst Lebensmittelüberwachung sowie den Gewerbeprüfdienst unseres Landkreises übermittelt.

 

Werden die Anzeigen unterlassen oder nicht rechtzeitig erstattet liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 12 HGastG vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 36
36103 Flieden

Regina Sievers
Telefon (06655) 796-122
Telefax (06655) 796-351

Tina Gehlert
Telefon (06655) 796-210, -123
Telefax (06655) 796-351

Andrea Mannel
Telefon (06655) 796-121
Telefax (06655) 796-351