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Grünabfalllagerplatz


Allgemeine Informationen

Die Annahmestelle für Grünabfälle (kompostierbaren Hecken- und Strauchschnitt bis 5 mm Aststärke, Rasenschnitt, Laub und Rinde und sonstigen Pflanzenreste wieder geöffnet. Keine Annahme von Alt- und Schwachholz, Wurzelstöcken, Baumstämmen) befindet sich in der Verlängerung der "Alten Straße" Richtung "Leide".

 

Öffnungszeiten: samstags 12.00 - 15.00 Uhr (März bis November)


Für die Anlieferung fallen folgende Gebühren (ab 1. Juli 2017) an:
 

Pkw-Kofferraum oder ähnlich                                   2,00 Euro

Pkw-Anhänger klein (bis 800 kg)                              4,00 Euro

Pkw-Anhänger groß (über 800 kg)                            6,00 Euro

Traktoranhänger klein                                              6,00 Euro

Traktoranhänger groß                                              8,00 Euro

Lkw bis 3,5 t                                                          6,00 Euro

Lkw bis 7,5 t                                                          8,00 Euro

Lkw über 7,5 t                                                       10,00 Euro

Lkw-Anhänger zusätzlich (klein)                                4,00 Euro

Lkw-Anhänger zusätzlich (groß)                                6,00 Euro



Bei der Anlieferung sind einige Regeln zu beachten, diese sind nachstehend mit der Bitte um unbedingte Beachtung aufgelistet: 

 

1. Den Anweisungen des von der Gemeinde eingesetzten Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

2. Die Ablagerung von Grünabfällen ist nur den Bürgern der Gemeinde Flieden gestattet.

 

3. Das Ablagern von gewerblichen Grünabfällen ist strengstens untersagt.

 

4. Abgelagert werden dürfen nur kompostierbarer Hecken- und Strauchschnitt bis 5 mm Aststärke, Gras- und Rasenschnitt sowie Laub, Rinde und sonstige Pflanzenreste, wobei diese Grünabfälle an gesondert ausgewiesenen Lagerplätzen – ebenfalls auf Anweisung des Personals – abzulagern sind, z.B. in hierfür aufgestellten Containern. Keine Annahme von Alt- und Schwachholz, Wurzelstöcken, Baumstämmen etc.

 

5. Das Ablagern von Bau- und Abbruchholz ist nicht erlaubt.

 

6. Das Ablagern von nicht pflanzlichen Abfällen, Bauschutt, Steine, Wurzeln und Müll ist strengstens untersagt

 

Die entsprechenden Termine für die Monate Oktober und November entnehmen Sie bitte dem Fliedener Wochenblatt oder dem Umweltkalender.

Wenn Sie also umfangreiche Rodungsmaßnahmen von lebenden Hecken, Sträuchern oder Bäumen auf Ihrem Grundstück planen, sollten Sie diese unbedingt so durchführen, dass Sie die anfallenden Grünabfälle dann bei der Schredderaktion „von Haus zu Haus" entsorgen lassen können.

Auch möchten wir Sie bitten, weiterhin ihre Grünabfälle in gewohnter Weise zu kompostieren bzw. in der Bio-Tonne zu entsorgen.


Ansprechpartner

Kämmerei
Hauptstr. 36
36103 Flieden

Ramona Bischof
Telefon (06655) 796-133
Telefax (06655) 796-351